Mitgliedschaft im Jugendrotkreuz

Weiterführende Informationen

Können Sie bei der JRK Leitung nachfragen oder in der Ordnung des JRK LV Saarland nachlesen:

Gruppenstunden finden derzeit einmal wöchentlich, Mittwochs abends statt. Die Uhrzeit erfragen Sie bitte bei der JRK-Leitung. Interessenten, ob groß oder klein sind jederzeit herzlich willkommen und für eine Schnupperstunde eingeladen.

Aufnahmekriterien

Im JRK können alle jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren Mitglieder sein, unabhängig von der sozialen oder ethnischen Herkunft, der Nationalität, des religiösen Bekenntnisses oder der politischen Überzeugung. Inhaber von Leitungsämtern und für bestimmte Aufgaben erforderliche Fachkräfte können über dieses Alter hinaus Mitglieder im JRK sein. Die Mitglieder des JRK sind zugleich aktive Mitglieder des DRK; sie üben dort ihr Stimmrecht jedoch erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres aus.

Mitgliedschaft

Die persönliche Mitgliedschaft wird durch die Anmeldung bei der JRK-Leitung im DRK Ortsverein beantragt. Danach kann eine vorläufige Aufnahme erfolgen.

Die Probezeit entspricht einer Länge von 2 Monaten.

Die persönliche Mitgliedschaft endet

  • mit Vollendung des 27. Lebensjahres bzw. bei älteren Funktionsträgern mit Beendigung der Funktion.
  • durch Austritt oder
  • durch Ausschluß.

Der Austritt kann jederzeit mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Austrittserklärung ist von persönlichen Mitgliedern gegenüber der JRK-Leitung im DRK-Ortsverein abzugeben.

Der Ausschluß erfolgt, wenn

  • ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung oder die Ziele des JRK verstößt oder deren Ansehen schädigt,
  • trotz wiederhohlter Aufforderung nicht an der Erfüllung der Aufgaben des JRK mitgearbeitet oder in grob unkameradschaftlicher Weise die Gemeinschaft der Gruppe gefährdet wird,

Die Entscheidung für den Ausschluß ist dem Mitglied samt Begründung schriftlich per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse mitzuteilen. Gegen diese kann binnen zwei Wochen nach Erhalt des Beschlusses Beschwerde eingelegt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Des Weiteren kann ein Ausschluß erfolgen, wenn ein Mitglied länger als 6 Monate unentschuldigt keinen Kontakt zum JRK hat und ein Kontaktversuch seitens des JRK erfolglos bleibt. Hier ist der Ausschluß in Form eines einfachen Briefes an die zuletzte bekannte Adresse mitzuteilen.

Der Ausschluß aus dem JRK bewirkt nicht gleichzeitig den Ausschluß aus dem DRK, während ein Ausschluß aus dem DRK zwingend den Ausschluß aus dem JRK nach sich zieht.